Behandlungskosten & Abrechnung

Fachärztlich geprüft und freigegeben von: Dr. med. Hamid Joneidi Jafari, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie und Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie.

Letzte Aktualisierung: 06.01.2026
Hinweis: Angaben dienen der allgemeinen Orientierung; konkrete Kosten ergeben sich nach ärztlicher Untersuchung, Befund und individueller OP-Planung.

Kosten & Finanzierung: Ihre Sicherheit steht an erster Stelle

In Deutschland werden rein ästhetisch motivierte Operationen grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen. Um Ihnen dennoch maximale Planungssicherheit zu geben, erhalten Sie nach Ihrem persönlichen Beratungsgespräch einen verbindlichen Kostenvoranschlag.

Dieser beinhaltet alle Kosten, die mit Ihrer Operation bei uns verbunden sind. Denn Sie bezahlen bei uns nicht einfach für eine „Operation“, sondern für einen kompletten Behandlungsprozess, höchste medizinische Expertise und Ihr Wunschergebnis.

1. Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kosten des Beratungsgesprächs: Die fachärztliche Erstberatung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und kostet ca. 50 €. (Kostenlose Beratungen sind gesetzlich untersagt.) [1] [2]
  • Klinik-Status: Wir sind eine staatlich konzessionierte Privatklinik nach § 30 GewO. Damit unterliegen wir denselben hohen Anforderungen an Sicherheit und Hygiene, die für Krankenhäuser gelten (z. B. Reinraumtechnik im OP). [3]
  • Abrechnungsmodell: Ihre Rechnung besteht aus zwei Teilen: klinische Leistungen (analog DRG-System) und ärztliche Leistungen (nach GOÄ).
  • Kostensicherheit: Nach der Beratung erhalten Sie einen verbindlichen Kostenvoranschlag, der alle notwendigen Leistungen der kompletten Behandlung umfasst.
  • Expertise: Sie investieren in die Erfahrung aus vielen tausend Operationen und eine hochspezialisierte chirurgische Routine aus insgesamt über 34 Jahren fachärztlicher Erfahrung.
  • Absicherung: In den Gesamtkosten ist eine Folgekostenversicherung (Laufzeit 12 Monate) standardmäßig enthalten. [4]

2. Kostenlose Beratung für ästhetische Behandlungen ist verboten: Warum ist die Beratung nicht kostenfrei?

Häufig erreicht uns die Frage, ob das erste Beratungsgespräch kostenlos ist. In Deutschland ist eine kostenlose Beratung durch Ärzte gesetzlich verboten. Jede ärztliche Leistung muss gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden. [1] [2]

Die Gesetzgebung: Das Verbot von kostenlosen Beratungen bei ästhetischen Eingriffen ergibt sich aus dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) [5] in Verbindung mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) [6] und der ärztlichen Berufsordnung. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass medizinische Leistungen nicht als reine „Ware“ beworben werden und die Sorgfalt der medizinischen Aufklärung gewahrt bleibt.

  • Verbot von „Lockvogel-Angeboten“: Das Landgericht Berlin entschied, dass selbst kostenlose Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen von Aufklärungskampagnen unzulässig sind. Ärzte dürfen Patienten nicht durch Gratis-Leistungen anlocken. (LG Berlin, Urteil vom 07.09.2010, Az. 103 O 80/10) [7]
  • Unzulässige Gutschein-Aktionen: Die Werbung mit Gutscheinen für kostenlose medizinische Leistungen (wie Beratungen) verstößt gegen das HWG, da dies eine unsachliche Beeinflussung der Patienten darstellt. (LG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2015, Az. 11 O 75/15) [8]
  • Die Gebühr: Für eine ausführliche Erstberatung und Untersuchung inklusive Behandlungsplan berechnen wir einen Betrag von ca. 50 €. Dieser Betrag wird nach den offiziellen Sätzen der GOÄ kalkuliert, um eine fachlich fundierte Beratung zu gewährleisten.

3. Kostenstruktur & Abrechnungsmodalitäten

Unsere Kostenkalkulation spiegelt den hohen medizinischen Aufwand und unsere Spezialisierung wider. Sie setzt sich für Selbstzahler transparent aus zwei Säulen zusammen:

Säule 1: Die Klinikrechnung (DRG-Basis)

Hier bezahlen Sie für Infrastruktur und Sicherheit. Als staatlich konzessionierte Privatklinik nach § 30 GewO kalkulieren wir analog zum Fallpauschalen-System (DRG) öffentlicher Krankenhäuser.

  • Was das für Sie bedeutet: Sie befinden sich in einer Umgebung mit Reinraum-Lüftungstechnik und Sterilisationsstandards auf Krankenhaus-Niveau.
  • Der entscheidende Unterschied: Bei uns ist nachts immer Fachpflegepersonal wach und vor Ort. Keine Rufbereitschaft, keine einfache Hotelübernachtung. Es ist immer eine Fachpflegeperson in Ihrer Nähe, falls Sie etwas benötigen.

Säule 2: Die Arztrechnung (GOÄ) – Expertise und Erfahrung

Hier bezahlen Sie für Zeit, Präzision und fachliche Qualifikation. Die Honorierung nach der GOÄ deckt weit mehr ab als nur die Zeit im Operationssaal:

  • Hochspezialisierung: Über 34 Jahre kombinierte Facharzt-Erfahrung und über 6800 erfolgreiche Operationen der Körperformung: Unsere Routine in der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie ist Ihr größter Sicherheitsfaktor.
  • Individuelle Lösungen: Durch unsere langjährige Expertise sind wir in der Lage, nicht nur „Standard“ anzubieten, sondern die für Ihre anatomische Situation beste Behandlungsalternative zu finden.
  • Qualität statt Stoppuhr: Bei komplexen Fällen nutzen wir Steigerungsfaktoren über 3,5 (nach Honorarvereinbarung gemäß § 2 GOÄ). Dadurch können wir uns die notwendige Zeit nehmen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen – ohne Zeitdruck.

4. Ihr Kostenvoranschlag: Verbindlich und Vollumfassend

Um Ihnen volle Planungssicherheit zu geben, erhalten Sie im Anschluss an Ihre medizinische Untersuchung einen detaillierten Kostenvoranschlag.

Leistung
Im Umfang enthalten
Medizinisches Team
Honorare für Ihren Operateur, OP-Assistenten und Fachpflegepersonal. Inklusive der Erfahrung aus tausenden Eingriffen und persönlicher 24/7 Bereitschaft.
Klinikaufenthalt
Unterbringung, Verpflegung sowie 24-stündige Betreuung durch Fachpflegepersonal auf Station.
Anästhesie
Narkoseführung durch Fachärzte für Anästhesie, Vorgespräch sowie postoperative Betreuung inklusive 24/7 Bereitschaft.
Materialien
Zertifizierte Implantate (deutscher Hersteller), medizinische Kompressionswäsche, Verbandstoffe etc.
Nachsorge
Alle postoperativen Termine persönlich durch Ihren Chirurgen zur Verlaufskontrolle und Narbenbehandlung.
Sicherheit
24/7 telefonische Erreichbarkeit Ihres Operateurs über die persönliche Handynummer in der ersten Woche nach der Operation.
Absicherung
Einschluss einer Folgekostenversicherung (Laufzeit 12 Monate) zur Absicherung medizinisch notwendiger Heilbehandlungen bei potenziellen Komplikationen. [4]

5. Preisorientierung (Beispiele)

Die folgenden Werte dienen der ersten Orientierung und stellen Durchschnittswerte unserer Operationen in den letzten 12 Monaten dar. Da jeder Eingriff medizinisch individuell geplant wird (z. B. aufgrund von Voroperationen oder anatomischen Voraussetzungen), kann der finale Kostenvoranschlag variieren.

So lesen Sie die Tabelle

  • Gesamt (Brutto-Endpreise inkl. 19% MwSt)**: Endbetrag, den Sie für die gesamte Behandlung investieren.
  • Klinik (nach DRG): Narkose, stationärer Aufenthalt, Pflege/Überwachung, Infrastruktur.
  • Operation (nach GOÄ): operative ärztliche Leistungen.
  • Sonstiges (nach Material): Implantate, Kompressionswäsche (BH/Mieder), Medikamente/Materialien außerhalb DRG‑Kernanteil, Folgekostenversicherung (12 Monate) [4], Nachsorge bis zum Abschluss der Behandlung (kalkulatorisch enthalten).

(Die Bausteine sind nicht beliebig kombinierbar.)

Brustchirurgie

Brustvergrößerung
Gesamtkosten**7.900 € – 9.900 €
Davon Klinik (DRG)ca. 3.900 €
Davon Operation (GOÄ)ca. 2.600 – 3.600 €
Sonstiges (Material)*ca. 1.400 – 2.400 €
Brustverkleinerung
Gesamtkosten**7.500 € – 12.500 €
Davon Klinik (DRG)ca. 3.500 €
Davon Operation (GOÄ)ca. 3.500 – 8.500 €
Sonstiges (Material)*ca. 500 €
Volle Bruststraffung
Gesamtkosten**6.900 € – 8.500 €
Davon Klinik (DRG)ca. 3.500 €
Davon Operation (GOÄ)ca. 2.900 – 3.500 €
Sonstiges (Material)*ca. 500 €
Kleine Bruststraffung
Gesamtkosten**3.500 € – 6.500 €
Davon Klinik (DRG)ca. 2.500 €
Davon Operation (GOÄ)ca. 800 – 3.800 €
Sonstiges (Material)*ca. 200 €
Brustvergrößerung + kleine Straffung
Gesamtkosten**8.500 € – 10.500 €
Davon Klinik (DRG)ca. 3.900 €
Davon Operation (GOÄ)ca. 3.000 – 4.600 €
Sonstiges (Material)*ca. 1.600 – 2.000 €
Brustvergrößerung + volle Straffung
Gesamtkosten**10.500 € – 12.500 €
Davon Klinik (DRG)ca. 3.900 €
Davon Operation (GOÄ)ca. 6.000 – 7.600 €
Sonstiges (Material)*ca. 1.600 – 2.000 €
Implantatwechsel
Gesamtkosten**7.900 € – 12.500 €
Davon Klinik (DRG)ca. 3.900 €
Davon Operation (GOÄ)ca. 2.600 – 6.200 €
Sonstiges (Material)*ca. 1.400 – 2.400 €
Implantatwechsel + Straffung
Gesamtkosten**10.500 € – 14.500 €
Davon Klinik (DRG)ca. 3.900 €
Davon Operation (GOÄ)ca. 5.200 – 8.200 €
Sonstiges (Material)*ca. 1.400 – 2.400 €
Rekonstruktion tubuläre Brust
Gesamtkosten**7.900 € – 14.000 €
Davon Klinik (DRG)ca. 3.900 €
Davon Operation (GOÄ)ca. 2.600 – 7.200 €
Sonstiges (Material)*ca. 1.400 – 2.900 €

Körperchirurgie

Bauchdeckenstraffung (mit Rektusrekonstruktion)
Gesamtkosten**7.500 € – 9.500 €
Davon Klinik (DRG)ca. 4.400 €
Davon Operation (GOÄ)ca. 1.500 – 3.000 €
Sonstiges (Material)*ca. 500 €
Lipoabdominoplastik (mit Rektusrekonstruktion)
Gesamtkosten**9.500 € – 13.500 €
Davon Klinik (DRG)ca. 4.400 €
Davon Operation (GOÄ)ca. 3.000 – 6.000 €
Sonstiges (Material)*ca. 800 – 1.200 €
Mommy-Makeover
Gesamtkosten**14.500 € – 21.500 €
Davon Klinik (DRG)ca. 6.100 – 7.500 €
Davon Operation (GOÄ)ca. 7.000 – 11.600 €
Sonstiges (Material)*ca. 1.400 – 2.400 €

* Sonstiges fasst kalkulatorisch zusammen: Implantate (sofern vorgesehen), Mieder/Kompressionswäsche, Verbandsmaterial, medikamentöse Versorgung/Materialien außerhalb DRG‑Kernanteil, Folgekostenversicherung (12 Monate) sowie Nachsorge bis zum Abschluss der Behandlung. Diese Posten sind im Gesamtpreis enthalten, können rechnungstechnisch aber in der Klinik- oder GOÄ-Rechnung abgebildet sein (nicht zwingend in separater Rechnung).

** Gesetzliche Information zur Mehrwertsteuer. Gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind medizinische Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit, sofern sie der medizinischen Prävention, Diagnose oder Therapie dienen. Rein ästhetische Operationen ohne medizinische Indikation unterliegen in Deutschland der gesetzlichen Mehrwertsteuerpflicht von 19 %. Wir sind als Klinik verpflichtet, diese Steuer bei rein ästhetisch motivierten Eingriffen auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. In unseren Gesamtkosten-Spannen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits berücksichtigt, sofern nicht explizit als "Netto" gekennzeichnet. [9] 

6. Ihr Weg zum verbindlichen Preis

1. Erstgespräch & Befund:
Wir analysieren Ihre Ausgangssituation und Wünsche.

2. OP-Planung:
Wir legen im Erstgespräch Technik, Materialien und Aufenthaltsdauer fest.

3. Schriftlicher Kostenvoranschlag:
Sie erhalten direkt eine Kalkulation mit einem Preis, der alle oben genannten Leistungen enthält. Dieser Preis ist für uns bindend und beinhaltet die gesamte Behandlung bis zum Abschluss.

4. Entscheidung:
Sie nehmen sich die Zeit, die Sie brauchen und melden sich zur OP-Planung.

Sie möchten Klarheit für Ihren individuellen Fall? Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.

7. Häufige Fragen zur Abrechnung (FAQ)

Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben für Privatkliniken. Die Trennung in eine Klinikrechnung (für Infrastruktur, Pflege, Unterbringung) und eine Arztrechnung (für die medizinische Leistung nach GOÄ) sorgt für Transparenz darüber, welcher Anteil in die medizinische Sicherheit und welcher in die chirurgische Expertise fließt.

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sieht Steigerungsfaktoren vor, um den Schwierigkeitsgrad einer Operation abzubilden. Ein Faktor über 3,5 wird angewendet, wenn ein Eingriff überdurchschnittlich schwierig oder zeitaufwendig ist. Dies ermöglicht uns, die Operation ohne Zeitdruck und mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Sollte dies bei Ihnen notwendig sein, werden Sie vorab darüber informiert.

Kurzantwort: Ja, medizinische Behandlungen können oft über spezialisierte Finanzdienstleister (wie Credit4Beatuy und Medipay) bequem in monatlichen Raten finanziert werden.

Detaillierte Erklärung: Da ästhetische Operationen meist nicht von den Kassen getragen werden, ist der Wunsch nach einer Finanzierung völlig normal.

  • Wie es funktioniert: Die Abwicklung läuft diskret über externe Finanzpartner ab. Sie stellen einen Antrag (oft online möglich), und nach einer Bonitätsprüfung erhalten Sie eine Zusage.
  • Ihre Vorteile: Sie können die Laufzeit und die Ratenhöhe so wählen, dass sie zu Ihrem Budget passen. Es können auch nur Teile der Gesamtkosten finanziert werden. Wir händigen Ihnen im Beratungsgespräch gerne die entsprechenden Unterlagen aus.

In Ihrem Behandlungspaket ist eine Folgekostenversicherung für 12 Monate inkludiert. Diese Versicherung tritt ein, falls nach einer ästhetischen Operation eine medizinisch notwendige Komplikationsbehandlung erforderlich wird. Dies schützt Sie vor unvorhergesehenen Kosten, da gesetzliche und private Krankenkassen Folgekosten nach ästhetischen Eingriffen oft nicht übernehmen oder ihr Recht auf Rückforderungen von Behandlungskosten ansonsten bei Ihnen geltend machen könnten. Die Folgekostenversicherung schütz vor Regressansprüchen der Krankenversicherungen.

Kurzantwort: Die Kosten sind ein Komplettpreis, der nicht nur die Operation, sondern den gesamten Behandlungsprozess inklusive Nachsorge und Folgekostenversicherung abdeckt.

Detaillierte Erklärung: Wir setzen auf maximale Transparenz. Sie erhalten bei uns kein unübersichtliches Sammelsurium an Einzelrechnungen, sondern einen verbindlichen Kostenplan für den gesamten Behandlungsprozess. Dieser setzt sich aus fünf Bausteinen zusammen:

  • Die chirurgische Leistung: Das Honorar für die Operation selbst.
  • Klinik & Anästhesie: Kosten für das Narkoseteam sowie den stationären Aufenthalt (1–2 Tage) in unserer §30 Privatklinik inklusive Verpflegung und Unterbringung.
  • Materialien: Spezielle Hilfsmittel wie z.B. Kompressionswäsche oder Implantate.
  • Nachsorge: Alle Kontrolluntersuchungen, die für den Heilungserfolg wichtig sind.
  • Sicherheitspaket: Eine inkludierte Folgekostenversicherung für 12 Monate.

Kurzantwort: DRG steht für "Diagnosis Related Groups" (diagnosebezogene Fallgruppen). Es ist das pauschalierte Abrechnungssystem deutscher Krankenhäuser, bei dem Fälle nach Diagnose und Aufwand vergütet werden.

Detaillierte Erklärung: Das DRG-System klassifiziert jeden Patientenfall in eine bestimmte Fallgruppe.

  • Funktionsweise: Anhand der Hauptdiagnose (z.B. "Brusthypertrophie"), der durchgeführten Prozedur (Operation), dem Schweregrad und Faktoren wie dem Alter wird ein "Relativgewicht" ermittelt. Dieses wird mit einem festen Basisfallwert (in Euro) multipliziert, um den Preis zu errechnen.
  • Bedeutung für Sie: Im Bereich der reinen Ästhetischen Chirurgie (Selbstzahler) findet das klassische DRG-System der gesetzlichen Kassen oft keine direkte Anwendung. Stattdessen orientieren wir uns an transparenten Fallpauschalen, die ähnlich kalkuliert sind, um Ihnen Planungssicherheit zu geben. Das ärztliche Honorar richtet sich dabei meist nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), während die Klinikkosten pauschaliert werden.

Kurzantwort: Gesetzliche Krankenkassen dürfen laut Gesetz (SGB V) nur medizinisch notwendige Behandlungen bezahlen. Rein ästhetisch motivierte Eingriffe fallen nicht unter den Leistungskatalog.

Detaillierte Erklärung: In Deutschland gilt das Prinzip der medizinischen Notwendigkeit. Operationen, die der reinen Verschönerung dienen und keine funktionelle Störung oder entstellende Anormalität beheben, gelten als Privatvergnügen. Daher müssen Patienten die Kosten für Eingriffe wie Fettabsaugung oder Brustvergrößerung (sofern rein ästhetisch) selbst tragen. Um Ihnen dennoch Sicherheit zu geben, erhalten Sie vorab einen verbindlichen Kostenvoranschlag.

Kurzantwort: Dank unserer automatisch inkludierten Folgekostenversicherung sind Sie für 12 Monate gegen finanzielle Risiken durch Komplikationen abgesichert.

Detaillierte Erklärung: Seit der Gesundheitsreform 2007 (§ 52 Abs. 2 SGB V) müssen Patienten in Deutschland die Folgekosten, die durch Komplikationen nach medizinisch nicht notwendigen ästhetischen Eingriffen entstehen, selbst tragen (bzw. die Krankenkasse fordert diese zurück). Unsere Lösung für Ihre Sicherheit: Wir möchten nicht, dass Sie dieses finanzielle Risiko tragen. Deshalb ist bei uns jeder Patient automatisch für ein Jahr versichert. Sollte wider Erwarten eine Komplikation auftreten, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Behandlungskosten.

Kurzantwort: Die Kostenhöhe wird durch den Schwierigkeitsgrad der Operation (GOÄ-Faktor), die Dauer des Klinikaufenthalts und die verwendeten Materialien bestimmt.

Detaillierte Erklärung: Die Kalkulation ist kein Zufallsprodukt, sondern basiert auf festen Faktoren:

  1. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Ärzte in Deutschland rechnen ihre Leistungen nach dieser staatlichen Verordnung ab. Je nach Komplexität, Zeitaufwand und Schwierigkeit des Eingriffs wird ein sogenannter "Steigerungsfaktor" (meist über 3,5-fach) angesetzt.
  2. Ressourcenverbrauch: Wie lange wird der OP-Saal belegt? Wie viel Personal ist gebunden? Wie lange bleiben Sie stationär?
  3. Materialkosten: Hochwertige Implantate oder spezielle Kompressionsmieder haben feste Einkaufspreise, die in die Kalkulation einfließen. Durch die Bündelung dieser Faktoren in unserem Komplettpreis vermeiden wir "böse Überraschungen" für Sie.

Kurzantwort: Ja, bei rein ästhetischen Eingriffen ist der Arzt gesetzlich verpflichtet, 19 % Umsatzsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen.

Detaillierte Erklärung: Dies ist ein wichtiger Kostenfaktor, den Patienten oft übersehen.

  • Ästhetische Indikation: Dient der Eingriff ausschließlich der Verschönerung (ohne medizinische Notwendigkeit), gilt er vor dem Gesetzgeber als gewerbliche Dienstleistung. Daher müssen wir auf die Gesamtsumme 19 % Mehrwertsteuer aufschlagen.
  • Medizinische Indikation: Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor (z. B. eine Gigantomastie mit gesundheitlichen Folgen ), ist die heilberufliche Leistung umsatzsteuerbefreit. Wir weisen die Steuer transparent aus, damit Sie genau wissen, wie sich der Endpreis zusammensetzt.

Kurzantwort: Seriöse Fachärzte in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, ärztliche Leistungen – und dazu gehört auch die Beratung – nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen.

Detaillierte Erklärung: Kostenlose Beratungen ("Lockangebote") sind im medizinischen Bereich berufsrechtlich und wettbewerbsrechtlich untersagt.

  • Eine fundierte Beratung erfordert Zeit, eine körperliche Untersuchung und die Erstellung eines individuellen Behandlungsplans durch einen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie.
  • Die Kosten für das Erstgespräch liegen bei ca 50 € (gemäß GOÄ).

Kurzantwort: Das ist nur möglich, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und dies durch ein Attest vor dem Eingriff nachgewiesen wurde.

Detaillierte Erklärung: Das Finanzamt erkennt Krankheitskosten als "außergewöhnliche Belastungen" an, sofern sie zwangsläufig entstehen.

  • Rein Ästhetisch: Kosten für Ästhetische Operationen sind steuerlich nicht absetzbar.
  • Medizinisch notwendig: Um die Kosten geltend zu machen, verlangen Finanzämter oft ein Attest eines unbeteiligten Arztes, das die Notwendigkeit bestätigt. Dies muss zwingend vor der Operation eingeholt werden.

Kurzantwort: Eine telefonische Auskunft kann nur eine grobe Preisspanne ("ab ... Euro") nennen. Der Kostenvoranschlag ist ein verbindliches, schriftliches Dokument, das exakt auf Ihren körperlichen Befund zugeschnitten ist.

Detaillierte Erklärung: Jeder Körper ist anders. Eine "Pauschalpreisliste" im Internet ist oft irreführend, da sie individuelle Faktoren ignoriert.

  • Variable Faktoren: Benötigen wir 60 oder 120 Minuten im OP? Ist eine Straffung zusätzlich zur Vergrößerung nötig? Welche OP-Technik sollte angewandt werden? Wie anspruchsvoll ist die Operation? Welches anatomische Besonderheiten gibt es zu beachten?
  • Sicherheit: Nach Ihrer Untersuchung erstellen wir den verbindlichen Kostenvoranschlag. Dieser Preis ist fixiert. So schützen wir Sie davor, dass am Ende der Behandlung plötzlich höhere Kosten entstehen als geplant.

Kurzantwort: Medizinisch begründete Verlängerungen des Aufenthalts sind in der Regel durch unsere Pauschalkalkulation oder Kulanzregelungen abgedeckt, um Ihren Genesungsprozess nicht unter Kostendruck zu setzen.

Detaillierte Erklärung: Ihre Sicherheit steht an erster Stelle. Sollte der behandelnde Arzt entscheiden, dass Sie zu Ihrer Sicherheit eine Nacht länger bleiben müssen (z.B. wegen Kreislaufreaktionen), hat dies Vorrang vor wirtschaftlichen Aspekten. In unserem Komplettpreis ist die standardmäßige Betreuung einkalkuliert. Für darüber hinausgehende Nächte entstehen bei medizinischer Notwendigkeit einer Verlängerung jedoch keine weiteren Kosten oder "Strafgebühren". Wir entlassen Sie erst, wenn Sie fit dafür sind.

Quellen

[1] https://www.bzaek.de/recht/urteiledatenbank-berufsrecht/urteil/werbung-mit-kostenlosen-leistungen-auch-im-rahmen-einer-aufklaerungskampagne.html

[2] https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/__4.html

[3] Konzession Ästhetik Centrum Bochum

[4] Hinweis zur Versicherungsleistung
Wir treten hierbei ausdrücklich nicht als Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler auf, erhalten keine Provisionen oder andere Vergütung und bieten diesen Schutz als reine Serviceleistung im Rahmen der Behandlung an. Es steht Ihnen frei, sich selbst zu versichern und einen Versicherer Ihrer Wahl zu nutzen. Angaben zum Versicherer sowie zu Leistungen, Ausschlüssen und Versicherungsbedingungen erhalten Sie vor der Operation in den Vertragsunterlagen.

[5] https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/

[6] https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/index.html

[7] https://www.iww.de/quellenmaterial/id/74311

[8] http://www.iww.de/quellenmaterial/dokumente/145257.pdf

[9] https://nrwe.justiz.nrw.de/pdfdownload/downloadEntscheidung.php?entscheidung=%2Fnrwe%2Flgs%2Fbochum%2Flg_bochum%2Fj2024%2F18_O_21_23_Urteil_20240611.html

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